Personen, die keinen Fischereischein besitzen, können bei der Touristeninformation zeitlich begrenzte Touristen-Fischereischeine erhalten. Formale Voraussetzungen zum Angeln sind der Besitz eines Fischereischeines und einer Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer. Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gelten besondere Regelungen.
Den Touristen-Fischereischein können Sie bei den Touristinformationen in Wesenberg (039832/20621) und Mirow (039833/269950) kaufen.Er ist für 28 aufeinanderfolgende Tage gültig.
Eine Angelerlaubnis können Sie z.B. beim ortsansässigen Fischer in Ahrensberg, Wesenberg, Canow und Mirow oder auf dem bei Kanatu angrenzenden Campingplatz Havelperle erwerben. Die Bedingungen auf der Angelerlaubnis müssen vor dem Angeln durchgelesen und auch eingehalten werden, ebenso wie die Bestimmungen des Fischereigesetzes und der Verordnungen.
Wenn Sie Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beim Angeln dabei haben, können diese ohne eigenen Fischereischein aber mit eigener Angelerlaubnis angeln. Kinder dürfen unter Ihrer Aufsicht im inhaltlichen Geltungsbereich Ihrer Dokumente unter Beachtung der dortigen Beschränkungen mit angeln, wenn Sie das Kind im Auge behalten und die Einhaltung der Vorschriften zur Fischerei, sowie des Natur- und Tierschutzes sicherstellen.
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